
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der
HPS Hanseatic Parkservice UG (haftungsbeschränkt)
Fehmarnstraße 10
22047 Hamburg
nachfolgend „Hanseatic Parkservice“
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der HPS Hanseatic Parkservice UG (haftungsbeschränkt) und dem Kunden über die entgeltliche Überlassung von Stellplätzen sowie ergänzende Leistungen, insbesondere Valet-Service, Shuttle-Service, Fahrzeugübernahme, Fahrzeugrückgabe und hiermit verbundene Nebenleistungen.
Es gelten ausschließlich diese AGB in ihrer zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Fassung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Hanseatic Parkservice stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
Vertragssprache ist Deutsch.
2. Vertragspartner / Buchungsweg / Vertragsschluss
Vertragspartner des Kunden ist ausschließlich die HPS Hanseatic Parkservice UG (haftungsbeschränkt), Fehmarnstraße 10, 22047 Hamburg.
Die Darstellung der Leistungen auf der Website, im Buchungssystem, in Preislisten oder sonstigen Medien stellt kein verbindliches Angebot dar.
Buchungen und Vertragsänderungen können ausschließlich schriftlich per E-Mail oder über das von Hanseatic Parkservice bereitgestellte Online-Buchungssystem erfolgen.
Telefonische Buchungen, mündliche Nebenabreden, Messenger-Buchungen, insbesondere über WhatsApp, sowie sonstige nicht schriftlich bestätigte Absprachen werden nicht Vertragsbestandteil.
Der Kunde gibt durch schriftliche Buchung per E-Mail oder durch Online-Buchung ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.
Der Vertrag kommt erst mit Zugang der schriftlichen Buchungsbestätigung per E-Mail oder mit ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch Hanseatic Parkservice zustande.
Maßgeblich für Art, Umfang, Zeitraum und Preis der geschuldeten Leistung ist ausschließlich die schriftliche Buchungsbestätigung von Hanseatic Parkservice.
Änderungen, Ergänzungen, Umbuchungen oder Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von Hanseatic Parkservice schriftlich per E-Mail bestätigt wurden.
Eine Weitergabe der Buchung an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Hanseatic Parkservice.
Ein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz, eine bestimmte Parkebene oder einen bestimmten Übergabeort besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.
3. Vertragsgegenstand / Leistungsarten / Leistungsort
Vertragsgegenstand ist die entgeltliche Überlassung eines Stellplatzes für den vereinbarten Zeitraum sowie – sofern ausdrücklich gesondert gebucht – ergänzende Leistungen, insbesondere Shuttle-Service oder Valet-Service.
Ein Verwahrungsvertrag mit darüber hinausgehender Obhuts-, Bewachungs- oder Erfolgsgarantie wird nur begründet, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Leistungsort für sämtliche Leistungen von Hanseatic Parkservice ist Hamburg.
Hanseatic Parkservice ist berechtigt, Fahrzeuge im für die Vertragsdurchführung erforderlichen Umfang auf dem Betriebsgelände und zwischen betrieblich genutzten, geeigneten Parkflächen zu bewegen und umzusetzen, soweit dies für die geschuldete Leistung erforderlich ist.
Maßgeblich für den geschuldeten Leistungsumfang ist ausschließlich die schriftliche Buchungsbestätigung.
4. Shuttle-Service
Der Shuttle-Service ist eine gesondert buchbare Zusatzleistung und nur geschuldet, wenn er in der schriftlichen Buchungsbestätigung ausdrücklich aufgeführt ist.
Für den Shuttle-Service fallen zusätzliche Kosten nach der jeweils bei Vertragsschluss vereinbarten Preisregelung an.
Beim Shuttle-Service fährt und parkt der Kunde das Fahrzeug eigenverantwortlich selbst auf dem von Hanseatic Parkservice zugewiesenen oder freigegebenen Stellplatz.
Die Leistung von Hanseatic Parkservice beschränkt sich beim Shuttle-Service auf die Zurverfügungstellung des Stellplatzes sowie – sofern gebucht – auf den Transfer des Kunden zwischen Parkfläche und Flughafen.
Für das Einparken, Rangieren, Abstellen, Abschließen, Sichern sowie das spätere Ausparken des Fahrzeugs ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.
Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die er beim Einparken, Rangieren, Abstellen oder Ausparken an anderen Fahrzeugen, Einrichtungen oder sonstigen Rechtsgütern verursacht.
5. Valet-Service
Der Valet-Service ist eine gesondert vereinbarte Leistung und nur geschuldet, wenn er in der schriftlichen Buchungsbestätigung ausdrücklich aufgeführt ist.
Beim Valet-Service übernimmt Hanseatic Parkservice das Fahrzeug am vereinbarten Übergabeort, verbringt es zur Parkfläche und übergibt es nach Rückkehr des Kunden wieder am vereinbarten Ort.
Sofern der Kunde den Fahrzeugschlüssel übergibt, ist Hanseatic Parkservice berechtigt, das Fahrzeug im für die Vertragsdurchführung erforderlichen Umfang zu bewegen.
Die Fahrzeugübergabe erfolgt ausschließlich nach betrieblicher Abstimmung an dem von Hanseatic Parkservice mitgeteilten Übergabepunkt.
6. Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, bei der Buchung alle Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen, insbesondere:
Name
E-Mail-Adresse
Mobilfunknummer
Fahrzeugdaten
Kennzeichen
Flugnummern
Flugzeiten
Anreise- und Rückkehrdaten
gebuchte Zusatzleistungen
Änderungen der Flugzeiten, Rückkehrzeiten, Landedaten, Fahrzeugdaten oder sonstiger leistungsrelevanter Umstände sind Hanseatic Parkservice unverzüglich schriftlich per E-Mail mitzuteilen.
Telefonisch oder über Messenger mitgeteilte Änderungen gelten nur dann als wirksam, wenn sie von Hanseatic Parkservice anschließend schriftlich per E-Mail bestätigt wurden.
Das Fahrzeug muss bei Übergabe verkehrssicher, betriebsbereit und gesetzeskonform sein. Der Kunde ist insbesondere dafür verantwortlich, dass Bremsen, Lenkung, Beleuchtung, Batterie, Bereifung und sonstige sicherheitsrelevante Funktionen ordnungsgemäß funktionieren.
Der Kunde hat Hanseatic Parkservice vor Übergabe unaufgefordert über alle bekannten oder erkennbaren Besonderheiten und Mängel des Fahrzeugs zu informieren, insbesondere über:
Vorschäden
technische Defekte
Warnmeldungen
Sonderbedienungen
Alarmanlagen
Wegfahrsperren
Brems- oder Lenkprobleme
geringe Bodenfreiheit
Umbauten
sonstige betriebsrelevante Besonderheiten
Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Wertsachen, Bargeld, Schlüssel, Ausweise, Dokumente, Datenträger, Navigationsgeräte, Mobiltelefone und sonstige wertvolle oder leicht entnehmbare Gegenstände vor Fahrzeugübergabe aus dem Fahrzeug zu entfernen.
7. Übergabe / Schadensprotokoll / Dokumentation
Bei Fahrzeugübernahme ist Hanseatic Parkservice berechtigt, den äußerlich erkennbaren Zustand des Fahrzeugs durch Übergabeprotokoll, Skizze, Lichtbilder oder digitale Dokumentation festzuhalten.
Die Dokumentation dient Beweis-, Organisations- und Abwicklungszwecken.
Eine vollständige Erfassung sämtlicher Kleinstschäden, Verschmutzungen, Felgenschäden, Steinschläge, Innenraummängel oder verborgener Vorschäden ist insbesondere bei Dunkelheit, Niederschlag, Verschmutzung, Zeitdruck oder hohem Betriebsaufkommen nicht geschuldet.
Die Annahme des Fahrzeugs bedeutet keine Bestätigung, dass das Fahrzeug frei von Vorschäden, technischen Mängeln oder sonstigen Defekten ist.
Sofern der Kunde den Fahrzeugschlüssel übergibt, ist Hanseatic Parkservice berechtigt, das Fahrzeug im für die Vertragsdurchführung erforderlichen Umfang zu bewegen.
8. Rückgabe / Beanstandungen / Schadensmeldung
Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug bei Rückgabe unverzüglich zu prüfen, soweit ihm dies zumutbar ist.
Offensichtliche Schäden, Fehlbestände oder sonstige Beanstandungen sind Hanseatic Parkservice sofort, spätestens vor Verlassen des Übergabeortes, anzuzeigen.
Später geltend gemachte Ansprüche bleiben nur insoweit unberührt, als der behauptete Mangel oder Schaden bei ordnungsgemäßer Erstprüfung objektiv nicht erkennbar war oder zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
Die Rückgabequittung oder Rückgabeunterschrift des Kunden dokumentiert den Erhalt des Fahrzeugs. Sie stellt kein Anerkenntnis von Ansprüchen durch Hanseatic Parkservice dar.
9. Flugzeiten / Wartezeiten / Verspätungen / Zusatzkosten
Alle vom Kunden angegebenen Zeiten dienen der Einsatz- und Ablaufplanung.
Maßgeblich sind ausschließlich die vom Kunden schriftlich mitgeteilten und von Hanseatic Parkservice berücksichtigten Buchungs- und Änderungsdaten.
Bei nicht, verspätet oder fehlerhaft schriftlich mitgeteilten Flugzeiten, Rückkehrzeiten, Landungen, Gepäckausgabezeiten oder sonstigen leistungsrelevanten Daten haftet Hanseatic Parkservice nicht für hierdurch entstehende Wartezeiten, Verzögerungen, Mehrkosten oder Folgeschäden, soweit Hanseatic Parkservice kein Vorsatz oder keine grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Bei erheblicher Verspätung, verzögerter Rückkehr, zusätzlichem Warteaufwand oder Überschreitung der gebuchten Parkdauer können die jeweils vereinbarten oder aktuellen Zusatzentgelte berechnet werden.
Verzögerungen durch Verkehr, Flughafenbetrieb, behördliche Maßnahmen, Sicherheitsmaßnahmen, Witterung, Straßensperrungen, Unfälle oder höhere Gewalt liegen außerhalb des Einflussbereichs von Hanseatic Parkservice.
10. Haftung
Hanseatic Parkservice haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in allen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Hanseatic Parkservice nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Im Übrigen ist die Haftung von Hanseatic Parkservice bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Hanseatic Parkservice haftet nicht für Schäden oder Beeinträchtigungen, die ausschließlich oder überwiegend verursacht werden durch:
bereits vorhandene Vorschäden
technische Defekte des Kundenfahrzeugs
nicht mitgeteilte Besonderheiten oder Mängel
witterungsbedingte Einflüsse
behördliche Maßnahmen
höhere Gewalt
vom Kunden zu vertretende Verspätungen
unvollständige, verspätete oder fehlerhafte schriftliche Angaben des Kunden
Beim Shuttle-Service haftet Hanseatic Parkservice nicht für Schäden am Fahrzeug des Kunden, die durch das Einparken, Rangieren, Abstellen oder Ausparken durch den Kunden selbst oder durch außenstehende Dritte verursacht werden, soweit Hanseatic Parkservice, seine gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen den Schaden nicht vorsätzlich oder fahrlässig verursacht oder mitverursacht haben.
Dies gilt insbesondere für:
Parkschäden durch andere Nutzer
Rangierschäden
Beschädigungen durch unbekannte Dritte
Vandalismus
mutwillige Beschädigungen
Einbruch
Diebstahlversuch
sonstige Eingriffe Dritter
Schäden auf gemeinsam genutzten Parkflächen oder in gemeinsam genutzten Parkhäusern
Hanseatic Parkservice haftet nicht für Schäden am Fahrzeug, die während der Standzeit durch außenstehende Dritte verursacht werden, insbesondere durch andere Parkplatznutzer, unbekannte Fahrzeugführer, Vandalismus, mutwillige Beschädigung, Einbruch, Diebstahlversuch oder sonstige Eingriffe Dritter, soweit Hanseatic Parkservice, seine gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen den Schaden nicht vorsätzlich oder fahrlässig verursacht oder mitverursacht haben.
Dies gilt insbesondere auch dann, wenn das Fahrzeug auf einer von Hanseatic Parkservice genutzten, jedoch nicht ausschließlich von Hanseatic Parkservice betriebenen oder ausschließlich kontrollierten Parkfläche oder in einem gemeinsam genutzten Parkhaus abgestellt wird.
Unberührt bleibt die Haftung von Hanseatic Parkservice für Schäden, die durch eigene Fahrer, Mitarbeiter oder sonstige Erfüllungsgehilfen im Rahmen der Fahrzeugübernahme, Fahrzeugbewegung, Abstellung oder Rückgabe schuldhaft verursacht werden.
Für im Fahrzeug zurückgelassene Gegenstände haftet Hanseatic Parkservice nur nach den gesetzlichen Vorschriften.
Soweit Hanseatic Parkservice das Fahrzeug im Rahmen des Valet-Service oder einer sonst geschuldeten Fahrzeugbewegung selbst führt, erfolgt dies im Rahmen der bestehenden betrieblichen Versicherungen und nach Maßgabe der jeweiligen Versicherungsbedingungen.
Eine darüber hinausgehende Vollkasko-, Verwahr- oder Allgefahrenhaftung wird nur übernommen, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
11. Zahlung / Fälligkeit / Zusatzkosten
Die vereinbarte Vergütung ist mit Vertragsschluss bzw. spätestens bei Leistungserbringung fällig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Hanseatic Parkservice ist berechtigt, fällige Zusatzkosten wegen Überschreitung der Parkdauer, Wartezeit, Zusatzaufwand oder sonstiger vom Kunden veranlasster Mehrleistungen gesondert abzurechnen.
Eine nachträgliche Änderung von Rechnungsdaten ist nur möglich, soweit Hanseatic Parkservice dem ausdrücklich schriftlich zustimmt.
12. Sicherungsrechte
Gesetzliche Sicherungs-, Zurückbehaltungs- und Pfandrechte von Hanseatic Parkservice bleiben unberührt.
Bei offenen Forderungen aus dem Vertragsverhältnis kann Hanseatic Parkservice die gesetzlichen Rechte im zulässigen Umfang geltend machen.
Unberechtigt abgestellte Fahrzeuge oder nach Vertragsende nicht rechtzeitig abgeholte Fahrzeuge dürfen, soweit gesetzlich zulässig, auf Kosten und Gefahr des Halters bzw. Kunden umgesetzt oder entfernt werden.
13. Stornierung / Umbuchung
Stornierungen und Umbuchungen bedürfen der Schriftform per E-Mail.
Soweit im Einzelfall keine abweichende schriftliche Tarifregelung vereinbart wurde, können für Stornierungen, Umbuchungen, verspätete Rückkehr oder Verlängerungen die zum Buchungszeitpunkt oder zum Zeitpunkt der Änderung geltenden Preis- und Gebührenregelungen berechnet werden.
Maßgeblich sind ausschließlich die schriftlich bestätigten Preis- und Änderungsbedingungen von Hanseatic Parkservice.
14. Verbraucherstreitbeilegung
HPS Hanseatic Parkservice UG (haftungsbeschränkt) ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
15. Datenschutz
Personenbezogene Daten des Kunden werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
Die Verarbeitung erfolgt insbesondere zur Vertragsabwicklung, Kundenkommunikation, Durchführung der gebuchten Leistung, Rechnungsstellung, Beweissicherung und Wahrung berechtigter Interessen.
Weitere Informationen ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung von Hanseatic Parkservice.
16. Gerichtsstand / anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Hamburg Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis, soweit gesetzlich zulässig.
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
17. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nichtig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB, soweit sie schriftlich per E-Mail bestätigt wurden.