Parken Flughafen Hamburg

Parken Flughafen Hamburg

von HANSEATIC PARKSERVICE

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Abflug HH
Ankunft HH
Preis:ab 0inkl 19% Mwst.
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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen von Hanseatic Parkservice

Hinweis zur Schlichtungsplattform der EU-Kommission:

https://webgate.ec.europa.eu/odr/

Wir nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor der Verbraucherschlichtungsstelle teil. Die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist:
Name
Anschrift
Webseite

I. Geltungsbereich

Für die Nutzung unseres Parkplatzbuchungssystems von Hanseatic Parksevice sowie weiterer durch uns angebotenen Leistungen gelten folgende AGB´s. Die Vertragssprache ist deutsch und es wird die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuelle Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Vertragsbestandteil. Soweit Regelungen durch uns nicht erfasst wurden, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Regelungen, die von unseren AGB´s abweichen oder diesen entgegenstehen, werden von uns nicht anerkannt. Unsere AGB´s enthalten Kundeninformationen nach der Infoverordnung des BGB´s.

II. Vertragsabschluss

  1. Durch die Buchung über unser Buchungssystem wird Ihrerseits eine verbindliche Anfrage für das Zustandekommen eines Stellplatzmietvertrages gestellt.
  2. Des Weiteren kommt ebenfalls bei einer mündlichen/telefonischen Anfrage eines Parkplatzes unter Angabe der gewünschten Mietdauer, Absprache des genauen Mietzinses und der Bestätigung unsererseits ein Vertrag zustande.
  3. Eine nachträgliche Änderung Ihrer Rechnungsanschrift ist leider nicht möglich.
  4. Hanseatic Parksevice sendet Ihnen eine Buchungsbestätigung zu, in der alle Details zu Ihrer Buchung aufgeführt werden. Durch diese Bestätigung kommt ein verbindlicher Vertrag zustande.
  5. Sie erhalten durch den Vertragsabschluss das Recht Ihr Kraftfahrzeug für den gebuchten Zeitraum auf unserem Parkgelände abzustellen sowie bei der Buchung der Transferleitung, diese in Anspruch zu nehmen.
  6. Die Übertragung oder Veräußerung, des bei uns erworbenen Parktickets, an Dritte ist untersagt.
  7. Es besteht kein Anrecht auf die Zuweisung eines Wunschparkplatzes, soweit dieses nicht anders vertraglich geregelt wurde.
  8. Sie erwerben durch die Buchung bei Hanseatic Parksevice das Recht auf einen Parkplatz auf unserem gepflasterten, umzäunten und kameraüberwachten Parkgelände.
  9. Durch den Kunden sind die exakten Abflugs- und Ankunftszeiten bei der Buchung anzugeben, die somit zum Vertragsbestandteil werden.
  10. Eine Änderung der Abflugs- und/oder Ankunftszeiten ist durch den Kunden rechtzeitig mindesten 2 Stunden vorher unter der Berücksichtigung unserer Öffnungszeiten mitzuteilen und bleibt bei Einhaltung dieser kostenfrei. Eine spätere Mitteilung Ihrer veränderten Flugzeiten kann zu Wartezeiten oder einem Aufpreis führen.
  11. Das Recht auf die pünktliche Abholung des Kunden am Flughafen durch unseren Fahrer besteht lediglich durch einen rechtzeitigen Anruf unseres Fahrers Ihrerseits (wie vertraglich festgelegt).
  12. Bei der Überschreitung der Mietzeit, werden dem Kunden, die zu der Zeit aktuellen tariflichen Konditionen für die zusätzliche Mietzeit berechnet.
  13. Der §545 wird ausdrücklich durch uns ausgeschlossen.
  14. Durch die Nichtentfernung des Kraftfahrzeugs durch den Kunden nach Ablauf der Mietdauer, tritt automatisch keine Verlängerung der Mietdauer auf unbestimmte Zeit ein.
  15. Hanseatic Parksevice ist nach Ablauf der Mietdauer dazu berechtigt das Fahrzeug auf Kosten des Kunden zu entfernen oder entfernen zu lassen. Zudem wird eine Entschädigung für die zusätzliche Mietzeit unter Berücksichtigung der aktuellen Mietkonditionen erhoben.
  16. Die Übergabe des Fahrzeugs am Flughafen Hamburg an Hanseatic Parksevice erfolgt ausschließlich zu dem vereinbarten Zeitpunkt auf dem VIP-Parkplatz des Flughafens.
  17. Hanseatic Parksevice nimmt das Fahrzeug bei Annahme in Augenschein und erstellt hierzu gemeinsam mit dem Kunden ein Schadensprotokoll, welches von beiden Parteien unterzeichnet wird. Dieses enthält den Verschmutzungsgrad, die sichtbaren Schäden und sonstige Besonderheiten am Kraftfahrzeug. Zur Dokumentation des Zustandes und etwaigen Schäden des Kraftfahrzeugs werden diese schriftlich festgehalten. Die Dokumentation gewährleistet keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Dies gilt insbesondere, wenn eine Inaugenscheinnahme bei der Übergabe nicht oder nur eingeschränkt möglich war. (z.B. bei starkem Niederschlag, Dunkelheit oder durch einen hohen Verschmutzungsgrad des Fahrzeuges). In diesem Fall ist ein Schadensersatzanspruch ausgeschlossen. Der Versicherungsschutz deckt nur ein Verkehrsunfall ab, wenn die Verkehrsunfall durch unserer Fahrer verursacht wird.
  18. Bei Buchungen des Parkservices mit Schlüsselabgabe ist Hanseatic Parksevice dazu berechtigt das Kraftfahrzeug des Kundens auf dem Parkgeländes anders zu platzieren.

IV. Pfandrecht und Entfernung des Kraftfahrzeuges

Hanseatic Parksevice steht ein gesetzliches Pfandrecht am eingestellten Kraftfahrzeug inklusive Zubehör bei nicht Begleichung des Mietzinses zu. Bei unberechtigtem Abstellen eines Kraftfahrzeugs auf unserem Betriebsgelände ist Hanseatic Parksevice zum Abschleppen dieses auf Kosten des Halters berechtigt. Der Fahrer verspflichtet sich bei der Buchung der Parkoption mit Schlüsselabgabe dazu den richtigen und funktionstüchtigen Schlüssel abzugeben sowie bei spezieller Bedienung oder Sonderheiten des Fahrzeuges das Servicepersonal im Voraus aufzuklären. Bei Nichtachtung kann das Fahrzeug auf Kosten des Halters entfernt werden.

V Stornierungen und Umbuchungen

Durch die Buchung über unser Buchungssystem wird Ihrerseits eine verbindliche Anfrage für das Zustandekommen eines Stellplatzmietvertrages gestellt.

Eine Stornierung der gebuchten Leistung ist bis zu 48 Stunden vor Mietbeginn schriftlich per E-Mail an: info@parkenhamburg24.de unter Angabe Ihrer Buchungsnummer möglich. Für den Verwaltungsaufwand erheben wir hierfür eine Servicepauschale von 10,00 Euro.

Eine Umbuchung auf ein anderes Reisedatum ist 48 Stunden vor Mietbeginn schriftlich per E-Mail unter: info@parkenhamburg24.de unter Angabe Ihrer Buchungsnummer kostenlos möglich.

Bei Nichteinhaltung des Stornierungszeitraums ist das volle Entgelt für die Buchung an Hanseatic Parkservice zu entrichten.

Nur mit der Buchungsrücktritt - Versicherung können Sie sich in Höhe von 18,00€ vor Stornokosten schützen, falls Sie Ihre Parkplatzbuchung absagen müssen.
Im Falle, daß Sie Früher zurückkehren als geplant, wird dann in Höhe von 1,00 € Pro Tag zurück erstattet.
Bei einem Verspätetem Rückreise berechnen wir 5,00 € pro Tag.
Wir bieten Ihnen diesen Option beim Buchungsformular extra an.

Bei versätetetem Rückreise ohne Buchungsrücktritts­versicherung Berechen wir pro verspätetem Tag 15,00€ nachträglich

Ein Rücktritt der Hanseatic Parkservice aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Dieser liegt vor bei höherer Gewalt, erheblicher Vermögensverschlechterungen seit Vertragsabschluss bzw. die Eröffnung oder Beantragung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer der Vertragsparteien, sowie bei berechtigter Besorgnis seitens der Hansetic Parkservice, die Inanspruchnahme der gebuchten Leistungen durch den Kunden werde die Betriebssicherheit oder das Ansehen des Unternehmens gefährden. Ein Anspruch auf Schadenersatz ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

VI Haftung

Hanseatic Parkservice haftet im Rahmen seiner Haftpflichtversicherung für Verkehrsunfallschäden, die durch sein Personal oder seine Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. Alle anderen Haftungsansprüche sind ausgeschlossen. Insbesondere für Ladungen, die durch den Kunden im Kraftfahrzeug verwahrt wurden. Auch ist die Haftung von Fahrrädern oder anderen Inhalten von Dachgepäckträgern ausgeschlossen. Für Schäden, die durch andere Mieter oder Dritte verursacht wurden, besteht ebenfalls kein Versicherungsschutz. 2. Für etwaige Schadensersatzanforderungen des Mieters sind diese unverzüglich und vor dem Verlassen des Betriebsgeländes, durch den Mieter, bei uns anzuzeigen.

VIII Datenschutz

Hanseatic Parkservice speichert und nutzt die Daten seiner Kunden lediglich zur Abwicklung des zustande gekommenen Vertrages. Eine Weitergabe der Daten aus anderen Gründen erfolgt nicht. Die Vorschriften des Datenschutzgesetzes werden beachtet. Der Kunde hat nach Abwicklung des Vertrages das Recht die Löschung seiner Daten zu schriftlich beantragen.

Salvatoresche Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteienmit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

Der Gerichtsstand ist Hamburg.

Auch für Kunden, die keinen allgemeinen Gerichtstand in der Bundesrepublik Deutschland haben, gilt diese Vereinbarung.

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