Parken Flughafen Hamburg

Parken Flughafen Hamburg

von HANSEATIC PARKSERVICE

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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen von Hanseatic Parkservice

Hinweis zur Schlichtungsplattform der EU-Kommission:

https://webgate.ec.europa.eu/odr/

I.AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen von Hanseatic Parkservice

Hinweis zur Schlichtungsplattform der EU-Kommission

https://webgate.ec.europa.eu/odr/

Wir nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
Zuständige Schlichtungsstelle (bitte ergänzen):
Name – Anschrift – Webseite



I. Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Parkplatz-, Valet- und Shuttle-Dienstleistungen der Hanseatic Parkservice.
2. Vertragssprache ist Deutsch. Maßgeblich ist die zum Buchungszeitpunkt gültige Fassung.
3. Gesetzliche Bestimmungen gelten ergänzend, sofern diese AGB keine Regelung enthalten.
4. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, sofern sie nicht schriftlich bestätigt wurden.
5. Diese AGB enthalten alle nach BGB-InfoV erforderlichen Kundeninformationen.



II. Vertragsabschluss
1. Mit der Online-Buchung, telefonischen Anfrage oder persönlichen Buchung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab.
2. Der Vertrag kommt durch unsere schriftliche Buchungsbestätigung zustande.
3. Eine nachträgliche Änderung der Rechnungsadresse ist nicht möglich.
4. Durch Vertragsabschluss erhält der Kunde das Recht, sein Fahrzeug im gebuchten Zeitraum auf unseren Flächen abzustellen sowie – sofern gebucht – Shuttle- oder Valet-Service zu nutzen.
5. Eine Weitergabe der Buchung an Dritte ist untersagt.
6. Ein Anspruch auf bestimmte Stellplätze besteht nicht.
7. Bei der Buchung sind korrekte Flugzeiten anzugeben.
8. Flugzeitänderungen müssen mindestens 2 Stunden vorher gemeldet werden. Spätere Änderungen können Wartezeiten oder Zusatzkosten verursachen.
9. Bei Überschreitung der Mietzeit gelten die aktuellen Tarife für die zusätzliche Dauer.
10. § 545 BGB (stillschweigende Verlängerung) wird ausgeschlossen.
11. Nach Mietende ist Hanseatic Parkservice berechtigt, Fahrzeuge auf Kosten des Kunden entfernen zu lassen.
12. Beim Valet-Service erfolgt die Übergabe ausschließlich am vereinbarten Terminaltreffpunkt.
13. Bei Fahrzeugannahme wird ein Übergabeprotokoll angefertigt; Vollständigkeit kann wetterbedingt eingeschränkt sein.
14. Bei Schlüsselabgabe darf Hanseatic Parkservice Fahrzeuge innerhalb des Parkgeländes umsetzen.



III. Verkehrssicherheit, Technik & Bereifung des Fahrzeugs

Der Kunde trägt die volle Verantwortung für die Verkehrssicherheit des übergebenen Fahrzeugs.

1. Verkehrssicherheit

Das Fahrzeug muss in technisch einwandfreiem und verkehrssicherem Zustand sein, insbesondere:
• funktionierende Bremsen
• funktionierende Lenkung
• funktionierende Beleuchtung (Scheinwerfer, Bremslichter, Blinker)
• funktionierende Elektronik und Sicherheitssysteme (ABS, ESP, Airbagkontrolle etc.)
• ausreichender Öl- und Flüssigkeitsstand
• kein technischer Defekt oder Warnhinweis, der die Fahrsicherheit beeinträchtigt

Hanseatic Parkservice haftet nicht für Schäden, die durch technische Defekte des Kundenfahrzeugs entstehen.

2. Bereifung nach Jahreszeit & Wetterlage
• Oktober bis März: Pflicht zu Winterreifen oder Ganzjahresreifen mit Schneeflockensymbol.
• April bis September: Sommerreifen oder Ganzjahresreifen zulässig.
• Bei Schnee, Eis, Reifglätte oder Matsch sind ausschließlich wintertaugliche Reifen erlaubt (§ 2 Abs. 3a StVO – situative Winterreifenpflicht).

Wird ein Fahrzeug mit falscher Bereifung übergeben, haftet der Kunde für daraus resultierende Schäden.

3. Keine technische Prüfung durch Hanseatic Parkservice

Aufgrund des täglichen Fahrzeugdurchlaufs (hohes Aufkommen bei Annahme und Rückgabe) besteht:
• keine Prüfpflicht
• keine Untersuchungspflicht
• keine Verantwortung für die technische Überprüfung des Kundenfahrzeugs.

Der Betreiber bewegt das Fahrzeug im Vertrauen darauf, dass der Kunde es ordnungsgemäß übergibt.

4. Haftung des Kunden bei mangelnder Verkehrssicherheit

Schäden, die entstehen aufgrund von:
• defekten Bremsen
• defekter Lenkung
• elektrischen Störungen
• falscher Bereifung
• mangelnder Betriebssicherheit
• ignorierten Warnmeldungen

werden ausschließlich dem Kunden zugerechnet.



IV. Leistungen

1. Shuttle-Service

Der Kunde parkt selbstständig im zugewiesenen Bereich. Der Transport zum Flughafen erfolgt mit dem Shuttlebus.

2. Valet-Service

Die Übergabe erfolgt am Terminal. Das Fahrzeug wird durch unser Personal gefahren und bei Rückkehr wieder übergeben.



V. Versicherung & Haftung

1. Versicherung während der Transferfahrten

Während der Fahrten zwischen Terminal und Parkgelände ist das Fahrzeug über die Haftpflichtversicherung von Hanseatic Parkservice versichert.
Unfälle, die durch unsere Fahrer verursacht werden, werden im Rahmen dieser Versicherung reguliert.

2. Keine Haftung während der Standzeit

Es besteht keine zusätzliche Versicherung während der Abstellzeit.
Keine Haftung für:
• Diebstahl
• Einbruch
• Feuer
• Vandalismus
• höhere Gewalt
• Schäden durch Dritte

3. Wertsachen

Im Fahrzeug zurückgelassene Gegenstände jeglicher Art sind nicht versichert.

4. Meldepflicht

Schäden müssen sofort bei Rückgabe und vor Verlassen des Flughafens gemeldet werden.



VI. Pfandrecht & Fahrzeugentfernung

Hanseatic Parkservice hat ein gesetzliches Pfandrecht am Fahrzeug bei nicht bezahlten Gebühren.
Unberechtigt abgestellte Fahrzeuge dürfen auf Kosten des Halters entfernt werden.



VII. Stornierungen & Umbuchungen
1. Stornierung bis 48 Stunden vor Mietbeginn per E-Mail → 15 € Bearbeitungsgebühr.
2. Umbuchungen bis 48 Stunden vorher kostenlos.
3. Bei Verstößen → voller Mietpreis.
4. Rücktrittsversicherung (18 €) möglich:
• Erstattung 1 € pro ungenutztem Tag (bei früherer Rückkehr)
• 5 € pro Tag bei verspäteter Rückkehr
5. Ohne Versicherung: 15 € pro zusätzlichem Tag.
6. Rücktritt durch HPS bei höherer Gewalt, Gefährdung oder Betriebsstörung möglich.



VIII. Datenschutz

Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung genutzt.
Löschanfragen können nach Vertragsende schriftlich gestellt werden.



IX. Salvatorische Klausel

Unwirksame Bestimmungen werden durch gesetzlich zulässige Regelungen ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.



X. Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Hamburg, auch für Kunden ohne allgemeinen deutschen Gerichtsstand.

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