
# Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
## HPP – Hanseatic Premium Parking
**Betreiberin:** Ani Angelova
**Anschrift:** Saseler Chaussee 213 A, 22393 Hamburg
**Stand:** Oktober 2026
---
## § 1 Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen HPP – Hanseatic Premium Parking, Inhaberin Ani Angelova, nachfolgend „HPP“ oder „Betreiberin“ genannt, und ihren Kunden über Park-, Valet-, Shuttle-, Transfer- sowie damit verbundene Dienstleistungen.
2. Die AGB gelten für Buchungen über die Internetseite bzw. das eingesetzte Buchungssystem sowie für telefonisch, schriftlich oder vor Ort abgeschlossene Verträge.
3. Vertragssprache ist Deutsch. Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss gültige Fassung dieser AGB.
4. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn HPP ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
5. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
---
## § 2 Vertragsschluss und Buchung
1. Mit Abgabe einer Buchung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die ausgewählten Leistungen ab.
2. Der Vertrag kommt durch die Buchungsbestätigung von HPP oder durch ausdrückliche Annahme der Buchung zustande.
3. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche für die Vertragsdurchführung erforderlichen Angaben vollständig und richtig anzugeben. Hierzu gehören insbesondere Name, Telefonnummer, Fahrzeugdaten, Kennzeichen sowie die für den Service erforderlichen Reise-, Abflug- und Rückkehrdaten.
4. Der Kunde hat die Buchungsbestätigung nach Erhalt auf Richtigkeit zu kontrollieren und erkennbare Fehler unverzüglich mitzuteilen.
5. Ein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz besteht nur, wenn ein bestimmter Stellplatz ausdrücklich vereinbart wurde.
6. HPP ist berechtigt, das Fahrzeug innerhalb der für die Vertragsdurchführung vorgesehenen Parkflächen bzw. Parkhäuser umzusetzen, sofern dies für den Betriebsablauf erforderlich ist und der Kunde den Fahrzeugschlüssel übergeben hat.
7. Die tatsächliche Abstellfläche kann von der Geschäfts- oder Übergabeanschrift abweichen.
---
## § 3 Leistungsumfang
HPP bietet je nach gebuchtem Tarif insbesondere folgende Leistungen an:
### 1. Valet Parking
Beim Valet Parking übergibt der Kunde sein Fahrzeug am vereinbarten Übergabeort an einen Mitarbeiter von HPP.
Das Fahrzeug wird anschließend durch einen Mitarbeiter zu der vorgesehenen Parkfläche bzw. in das vorgesehene Parkhaus gefahren.
Nach Rückkehr des Kunden wird das Fahrzeug entsprechend der gebuchten Leistung wieder zum vereinbarten Übergabeort gebracht.
### 2. Shuttle-/Transfer-Parking
Bei einem Shuttle- oder Transferangebot wird das Fahrzeug entsprechend der jeweiligen Buchung auf der vorgesehenen Parkfläche abgestellt. Der Transfer zwischen Parkplatz und Flughafen erfolgt nach Maßgabe der gebuchten Leistung.
### 3. Wartezeiten
Verkehrsaufkommen, Sicherheitsmaßnahmen am Flughafen, Wetterbedingungen, Flugverspätungen und sonstige außerhalb des unmittelbaren Einflussbereichs von HPP liegende Umstände können zu Wartezeiten führen.
Eine bestimmte Fahr- oder Transferzeit wird nur geschuldet, wenn diese ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurde.
---
## § 4 Flugzeiten und Erreichbarkeit des Kunden
1. Der Kunde hat bei der Buchung die ihm bekannten Abflug- und Rückkehrdaten korrekt anzugeben.
2. Änderungen der Reise- oder Flugzeiten sind HPP so früh wie möglich mitzuteilen.
3. Soweit möglich, sollen Änderungen mindestens zwei Stunden vor der ursprünglich vereinbarten Fahrzeugübergabe oder Fahrzeugrückgabe mitgeteilt werden.
4. Bei verspäteter Mitteilung können Wartezeiten sowie nach Maßgabe der vereinbarten Preisliste zusätzliche Kosten entstehen.
5. Der Kunde hat während der Fahrzeugübergabe und -rückgabe unter der angegebenen Telefonnummer erreichbar zu sein.
---
## § 5 Fahrzeugübergabe und Dokumentation
1. Bei der Fahrzeugübernahme kann der Zustand des Fahrzeugs durch ein Übergabeprotokoll sowie durch Foto- oder Videoaufnahmen dokumentiert werden.
2. Dokumentiert werden können insbesondere bereits vorhandene sichtbare Beschädigungen, Kratzer, Dellen, Felgenschäden, Verschmutzungen und sonstige erkennbare Besonderheiten.
3. Eine solche Dokumentation stellt keine technische Untersuchung des Fahrzeugs dar und erhebt keinen Anspruch auf vollständige Erfassung sämtlicher vorhandener Schäden.
4. Insbesondere bei Dunkelheit, Regen, Schnee, Eis, starker Verschmutzung oder sonstigen erschwerten Sichtverhältnissen können Vorschäden nicht vollständig erkennbar sein.
5. HPP führt grundsätzlich keine technische Fahrzeuguntersuchung durch.
---
## § 6 Verkehrssicherheit des Kundenfahrzeugs
1. Der Kunde ist verpflichtet, HPP ausschließlich ein Fahrzeug zu übergeben, das für die zur Vertragsdurchführung erforderlichen Fahrten verkehrssicher und betriebsbereit ist.
2. Der Kunde ist insbesondere dafür verantwortlich, dass die für den sicheren Betrieb erforderlichen Fahrzeugkomponenten ordnungsgemäß funktionieren.
Hierzu gehören insbesondere:
- Betriebs- und Feststellbremse,
- Lenkung,
- Reifen und Räder,
- Beleuchtungsanlage,
- Bremsleuchten und Fahrtrichtungsanzeiger,
- Scheibenwischer und erforderliche Sichtsysteme,
- sicherheitsrelevante elektronische Systeme,
- sowie sonstige für den sicheren Fahrzeugbetrieb erforderliche Einrichtungen.
3. Der Kunde hat HPP vor der Übergabe auf ihm bekannte technische Defekte, Fehlfunktionen, Warnmeldungen oder Besonderheiten hinzuweisen, soweit diese für das sichere Führen oder Rangieren des Fahrzeugs von Bedeutung sein können.
4. Gleiches gilt für Besonderheiten bei der Bedienung des Fahrzeugs, insbesondere bei Elektrofahrzeugen, Hybridfahrzeugen, Fahrzeugen mit besonderen Start-, Schalt-, Brems-, Wegfahrsperren- oder Zugangssystemen.
5. Schäden, die nachweislich auf einem bereits bei Übergabe vorhandenen, für HPP nicht erkennbaren technischen Defekt oder einer vom Kunden nicht mitgeteilten sicherheitsrelevanten Besonderheit beruhen, fallen nicht in den Verantwortungsbereich von HPP, soweit HPP den Schaden nicht aus anderen Gründen zu vertreten hat.
6. Gesetzlich zwingende Haftungstatbestände bleiben unberührt.
---
## § 7 Bereifung und winterliche Straßenverhältnisse
1. Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug mit einer Bereifung zu übergeben, die den gesetzlichen Vorschriften sowie den während der vereinbarten Parkdauer vernünftigerweise zu erwartenden Witterungs- und Straßenverhältnissen entspricht.
2. Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte muss das Fahrzeug mit der gesetzlich vorgeschriebenen wintertauglichen Bereifung ausgestattet sein.
3. Für Buchungen während der typischerweise winterlichen Jahreszeit, insbesondere von Oktober bis März, hat der Kunde zu berücksichtigen, dass während der Parkdauer winterliche Straßenverhältnisse eintreten können.
4. HPP empfiehlt daher für diesen Zeitraum ausdrücklich die Übergabe mit ordnungsgemäßer wintertauglicher Bereifung.
5. Ist aufgrund der vorhandenen Straßen- oder Wetterverhältnisse eine gesetzeskonforme und sichere Fahrt mit der vorhandenen Bereifung nicht möglich, ist HPP berechtigt, die Fahrt mit dem Fahrzeug vorübergehend abzulehnen oder zu unterbrechen, bis eine sichere und rechtlich zulässige Durchführung möglich ist.
6. HPP ist nicht verpflichtet, bei jeder Fahrzeugannahme eine technische Reifenprüfung, Profiltiefenmessung oder Begutachtung der Reifen vorzunehmen.
7. Der Kunde bleibt für die ordnungsgemäße und gesetzeskonforme Bereifung seines Fahrzeugs verantwortlich.
8. Beruht ein Schaden nachweislich auf einer mangelhaften, unzulässigen oder den konkreten Straßenverhältnissen nicht entsprechenden Bereifung, ist dies bei der Haftungsverteilung nach den gesetzlichen Vorschriften zu berücksichtigen.
---
## § 8 Fahrzeugschlüssel
1. Bei Dienstleistungen mit Schlüsselübergabe hat der Kunde einen funktionsfähigen Fahrzeugschlüssel bzw. ein funktionsfähiges Zugangsmedium zu übergeben.
2. Der Kunde muss HPP über Besonderheiten der Fahrzeugbedienung informieren, soweit diese nicht ohne Weiteres erkennbar sind.
3. HPP darf das Fahrzeug im für die Vertragserfüllung erforderlichen Umfang bewegen und umparken.
---
## § 9 Versicherung und Haftung während der Fahrzeugbewegung
1. HPP haftet für Schäden nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der nachfolgenden Bestimmungen.
2. Für Schäden, die während einer von HPP durchgeführten Fahrzeugbewegung durch ein schuldhaftes Verhalten eines Mitarbeiters oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von HPP verursacht werden, haftet HPP im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen.
3. Soweit für den betreffenden Schaden Versicherungsschutz besteht, kann die Schadenregulierung über den zuständigen Versicherer erfolgen. Das Bestehen und der Umfang eines konkreten Versicherungsschutzes richten sich nach dem jeweiligen Versicherungsvertrag und den gesetzlichen Bestimmungen.
4. Die bloße Tatsache, dass sich ein Schaden während einer Fahrzeugbewegung ereignet, bedeutet nicht automatisch, dass HPP den Schaden zu vertreten hat. Maßgeblich sind Ursache, Verschulden und die gesetzlichen Haftungsregelungen.
---
## § 10 Haftung während der Abstellzeit
1. Die Bereitstellung eines Stellplatzes begründet nicht automatisch eine Garantie gegen sämtliche von außen auf das Fahrzeug einwirkenden Ereignisse.
2. Bei Diebstahl, Einbruch, Vandalismus, Naturereignissen, Feuer oder Beschädigungen durch unbekannte Dritte richtet sich eine Haftung von HPP nach den gesetzlichen Vorschriften und danach, ob HPP eine Pflichtverletzung zu vertreten hat.
3. Eine Haftung wird nicht allein deshalb begründet, weil sich das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Ereignisses auf einer von HPP genutzten Parkfläche befand.
4. Gesetzlich zwingende Haftungsansprüche des Kunden bleiben unberührt.
---
## § 11 Persönliche Gegenstände und Wertsachen
1. Der Kunde soll Bargeld, Schmuck, elektronische Geräte, Dokumente und sonstige Wertgegenstände vor der Übergabe aus dem Fahrzeug entfernen.
2. HPP übernimmt keine Verwahrungspflicht für Gegenstände, die ohne ausdrückliche Vereinbarung im Fahrzeug zurückgelassen werden.
3. Dies gilt insbesondere für Bargeld, Schmuck, Mobiltelefone, Computer, sonstige elektronische Geräte, persönliche Dokumente, Gepäck, Fahrräder und Gegenstände auf oder in Dach- oder Heckträgersystemen.
4. Eine gesetzlich zwingende Haftung von HPP bleibt unberührt.
---
## § 12 Haftungsbeschränkung
1. HPP haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
2. HPP haftet ebenfalls unbeschränkt für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von HPP, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
3. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet HPP nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen; die Haftung ist dabei auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
4. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen.
5. Eine Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit sie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften unzulässig wäre.
---
## § 13 Schadensmeldung
1. Der Kunde wird gebeten, bei der Fahrzeugrückgabe erkennbare Schäden unverzüglich gegenüber HPP anzuzeigen, damit eine zeitnahe Dokumentation und Aufklärung ermöglicht wird.
2. Nach Möglichkeit soll der Schaden vor Verlassen des Übergabeortes gemeinsam dokumentiert werden.
3. Eine verspätete Schadensmeldung führt nicht automatisch zum Verlust gesetzlicher Ansprüche. Gesetzliche Beweis- und Mitwirkungspflichten bleiben unberührt.
---
## § 14 Parkdauer und verspätete Rückkehr
1. Die gebuchte Parkdauer ergibt sich aus der Buchungsbestätigung.
2. Eine verspätete Rückkehr ist HPP möglichst frühzeitig mitzuteilen.
3. Für eine über die gebuchte Parkdauer hinausgehende Nutzung können die bei Vertragsschluss vereinbarten bzw. wirksam einbezogenen Zusatzentgelte berechnet werden.
4. § 545 BGB wird, soweit rechtlich zulässig, ausgeschlossen.
5. Ein Fahrzeug, das nach Ablauf der vereinbarten Parkdauer nicht abgeholt wird, darf nur unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen und nach angemessener Interessenabwägung umgesetzt oder erforderlichenfalls entfernt werden. Hierdurch tatsächlich und erforderlich entstehende Kosten können dem Kunden nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften berechnet werden.
---
## § 15 Preise und Zahlung
1. Es gelten die bei Vertragsschluss ausgewiesenen bzw. ausdrücklich vereinbarten Preise.
2. Zusatzleistungen werden entsprechend der zum Buchungszeitpunkt vereinbarten Preisliste berechnet.
3. Die jeweils angebotenen Zahlungsarten ergeben sich aus dem Buchungsvorgang bzw. der Buchungsbestätigung.
4. Bei einer Verlängerung der Parkdauer können zusätzliche Parkgebühren entsprechend der vereinbarten Tarifregelung entstehen.
---
## § 16 Stornierung und Umbuchung
1. Soweit bei der Buchung nichts Abweichendes vereinbart wurde, kann eine Buchung bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Beginn storniert werden.
2. Für eine solche Stornierung kann eine bei Vertragsschluss ausdrücklich vereinbarte Bearbeitungs- bzw. Servicepauschale von 15,00 Euro berechnet werden.
3. Umbuchungen können bis 48 Stunden vor Leistungsbeginn vorbehaltlich Verfügbarkeit vorgenommen werden.
4. Für spätere Stornierungen oder ein Nichterscheinen gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Stornierungsbedingungen.
5. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass HPP kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, soweit eine pauschalierte Entschädigung verlangt wird.
6. Gesetzliche Rücktritts-, Kündigungs- und sonstige zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.
---
## § 17 Optionale Buchungsrücktrittsleistung
Soweit HPP bei der jeweiligen Buchung eine gesonderte Buchungsrücktrittsoption anbietet, ergeben sich deren Preis, Leistungsumfang, Voraussetzungen und etwaige Erstattungen ausschließlich aus den bei Abschluss dieser Zusatzleistung angezeigten Bedingungen.
Die Bezeichnung einer solchen Zusatzleistung als „Versicherung“ erfolgt nur, wenn tatsächlich ein entsprechendes Versicherungsprodukt eines hierzu berechtigten Versicherers angeboten wird.
---
## § 18 Höhere Gewalt und außergewöhnliche Ereignisse
1. Bei außergewöhnlichen, von HPP nicht zu vertretenden Ereignissen können sich Übergabe-, Rückgabe- und Transferzeiten verschieben.
2. Hierzu können insbesondere extreme Wetterereignisse, behördliche Maßnahmen, Sperrungen, außergewöhnliche Verkehrsbehinderungen, Streiks oder Sicherheitsmaßnahmen am Flughafen gehören.
3. Die gesetzlichen Rechte und Pflichten der Parteien bleiben hiervon unberührt.
---
## § 19 Gesetzliches Pfandrecht
HPP stehen die gesetzlichen Sicherungs- und Pfandrechte zu, soweit deren Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Ausübung erfolgt ausschließlich im gesetzlich zulässigen Umfang.
---
## § 20 Datenschutz
1. Personenbezogene Daten werden im Rahmen der geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet.
2. Die Verarbeitung erfolgt insbesondere, soweit sie zur Buchung, Vertragsdurchführung, Kundenkommunikation, Zahlungsabwicklung oder zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist.
3. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu Speicherdauern sowie zu den Rechten betroffener Personen ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung auf der Internetseite von HPP.
---
## § 21 Verbraucherstreitbeilegung
Die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen zur Teilnahme oder Nichtteilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle werden im Impressum bzw. auf der Internetseite von HPP bereitgestellt.
---
## § 22 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Beachtung zwingender Verbraucherschutzvorschriften.
2. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
3. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann Hamburg als Gerichtsstand vereinbart werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
---
## § 23 Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
---
**HPP – Hanseatic Premium Parking**
**Inhaberin: Ani Angelova**
**Saseler Chaussee 213 A**
**22393 Hamburg**
**Stand: Oktober 2026**